30.04.2024 Sparten/Produkte

Lebensversicherungen: Höherer Garantiezins wieder möglich

Der Anstieg der Kapitalmarktzinsen seit 2022 hat Folgen für Altersvorsorge und Risikoabsicherung. Der Höchstrechnungszins steigt 2025 spürbar. Lebensversicherer können ihren Kundinnen und Kunden höhere Garantien bieten.

Lebensversicherer haben wieder mehr Spielraum bei Garantieprodukten. Der Höchstrechnungszins steigt ab 2025 auf ein Prozent. (Foto: © DOC RABE Media - stock.adobe.com)
Lebensversicherer haben wieder mehr Spielraum bei Garantieprodukten. Der Höchstrechnungszins steigt ab 2025 auf ein Prozent.
(Foto: © DOC RABE Media - stock.adobe.com)

Das ist eine gute Nachricht für risikoscheue Altersvorsorgesparer: Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungsprodukte steigt von 0,25 auf 1,0 Prozent. Die Versicherer können ab 2025 ihren Neukunden Policen mit entsprechender Garantieverzinsung anbieten. Das zuständige Bundesfinanzministerium folgt damit einer Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Der Berufsverband der Versicherungsmathematiker hatte Ende 2023 eine entsprechende Anhebung vorgeschlagen. Der Höchstrechnungszins für Neuverträge begrenzt den Garantiezins, den Versicherer über die Vertragslaufzeit zusagen dürfen. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung, die von den Gesellschaften jedes Jahr neu festgelegt wird – und aufgrund der Zinsentwicklung bereits seit dem vergangenen Jahr wieder steigt.

Gut für Kunden: Positiver Effekt auf die Produktgestaltung

 

Die Versicherungswirtschaft befürwortet den Schritt des Bundesfinanzministeriums. „Die Anhebung des Höchstrechnungszinses ist eine angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.“ Damit haben die Versicherer Klarheit für 2025 und können sich noch rechtzeitig auf die anstehenden Änderungen vorbereiten.

GDV fordert Absenkung der Mindestbeitragsgarantie

 

Es ist die erste Erhöhung seit über 30 Jahren. Sie versetzt die Versicherer in die Lage, ihren Kundinnen und Kunden auch höhere garantierte Rentenleistungen zu bieten. Bei privaten Rentenversicherungen profitieren Kundinnen und Kunden von flexiblen Rentenfaktoren, die ebenfalls steigen können. Zusätzlich wirken sich steigende Rechnungszinsen auch dämpfend auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus und stützen die Überschussbeteiligung, heißt es beim Branchenverband GDV. „Unabhängig davon sollte die Mindestbeitragsgarantie in der geförderten Altersvorsorge abgesenkt werden, damit mehr Gelder in renditeträchtigere Anlagen investiert werden können“, mahnt Asmussen.

Zinsentwicklung am Kapitalmarkt bietet Puffer

 

Der Höchstrechnungszins orientiert sich an der Rendite, die die Versicherer mit sicheren Papieren am Kapitalmarkt erwirtschaften können, abzüglich eines Sicherheitspuffers von 0,4 Prozentpunkten. Der maßgebliche Swap-Satz ist seit Ende 2021 von fast Null auf 2,57 Prozent gestiegen. „Dies bietet ausreichend Sicherheit für eine moderate Anhebung“, sagt Asmussen.


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